Zuschuss für neue Fenster und Türen.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es 15 % Zuschuss auf Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wir zeigen Ihnen, was für Ihr Projekt gilt.
Stand: Oktober 2026 · BEG-Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie vom 17.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbedingungen.
Was an der Gebäudehülle gefördert wird
Förderfähige Kosten
Der Zuschuss berechnet sich auf die förderfähigen Kosten – gestaffelt nach Wohneinheiten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Grenzen gemäß der Staffelung.
| Förderfähige Kosten je Jahr | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Das muss vorher stimmen
Wer macht was?
Die Förderung beantragen Sie zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten.
Wir liefern die Grundlage für Ihren Antrag.
- 01Vor-Ort-AnalyseAufmaß und Festpreis-Angebot als Grundlage für den Antrag.MOYA Elements
- 02Technische PrüfungBestätigung der Fördervoraussetzungen.Energieeffizienz-Experte
- 03Antrag beim BAFAVor Beginn der Maßnahme.Sie mit Ihrem Experten
- 04UmsetzungMontage nach festem Standard.MOYA Elements
- 05Nachweis & AuszahlungVerwendungsnachweis nach Abschluss.Sie mit Ihrem Experten
Steuerbonus statt Zuschuss
Für selbstgenutztes Wohneigentum kann alternativ die steuerliche Förderung nach § 35c EStG in Frage kommen. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.
Lohnt sich die Förderung für einen einzelnen Fenstertausch?
Ja, auch dann gibt es 15 % auf die förderfähigen Kosten – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der iSFP-Bonus greift auf Kosten über der jeweiligen Höchstgrenze ohne iSFP.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung darf bereits geschlossen sein.
Brauche ich einen Energieberater?
Ja. Für den Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Liste Pflicht.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie wählen entweder den BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.
Ihre Förderung beginnt mit einem Angebot.
Bei der Vor-Ort-Analyse besprechen wir, welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt.
Förderbedingungen: BEG-EM-Richtlinie · Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)
