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Förderung

Zuschuss für neue Fenster und Türen.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es 15 % Zuschuss auf Maßnahmen an der Gebäudehülle. Wir zeigen Ihnen, was für Ihr Projekt gilt.

Stand: Oktober 2026 · BEG-Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie vom 17.08.2026. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbedingungen.

15 %Zuschuss auf förderfähige Kosten
+ 5 %iSFP-Bonus – auf Kosten über der jeweiligen Grenze ohne iSFP
30.000 €förderfähig je Jahr (1. Wohneinheit, ohne iSFP)
Antrag zuerstvor Beginn der Maßnahme
Höchstgrenzen

Förderfähige Kosten

Der Zuschuss berechnet sich auf die förderfähigen Kosten – gestaffelt nach Wohneinheiten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) steigen die Grenzen gemäß der Staffelung.

Förderfähige Kosten je Jahrohne iSFPmit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 €je 30.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €je 15.000 €
Voraussetzungen

Das muss vorher stimmen

Bauantrag / Bauanzeige mind. 5 Jahre zurückBestandsgebäude, kein Neubau
Energieeffizienz-Experteaus der offiziellen Expertenliste – Pflicht
Antrag vor BeginnVertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist zulässig
Mindestinvestition300 € brutto je Antrag
Technische Anforderungenz. B. Uw ≤ 0,95 für Fenster
iSFP-Bonusnur auf Kosten über der jeweiligen Grenze ohne iSFP
Ablauf

Wer macht was?

Die Förderung beantragen Sie zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten.
Wir liefern die Grundlage für Ihren Antrag.

  1. 01Vor-Ort-AnalyseAufmaß und Festpreis-Angebot als Grundlage für den Antrag.MOYA Elements
  2. 02Technische PrüfungBestätigung der Fördervoraussetzungen.Energieeffizienz-Experte
  3. 03Antrag beim BAFAVor Beginn der Maßnahme.Sie mit Ihrem Experten
  4. 04UmsetzungMontage nach festem Standard.MOYA Elements
  5. 05Nachweis & AuszahlungVerwendungsnachweis nach Abschluss.Sie mit Ihrem Experten
Alternative

Steuerbonus statt Zuschuss

Für selbstgenutztes Wohneigentum kann alternativ die steuerliche Förderung nach § 35c EStG in Frage kommen. Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich.

20 % der Kostenverteilt über drei Jahre
max. 40.000 €Steuerermäßigung je Objekt
SelbstgenutztGebäude älter als 10 Jahre
Bescheinigungdurch das ausführende Fachunternehmen
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 0221 570 261 01

Lohnt sich die Förderung für einen einzelnen Fenstertausch?

Ja, auch dann gibt es 15 % auf die förderfähigen Kosten – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der iSFP-Bonus greift auf Kosten über der jeweiligen Höchstgrenze ohne iSFP.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme. Ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung darf bereits geschlossen sein.

Brauche ich einen Energieberater?

Ja. Für den Zuschuss ist ein Energieeffizienz-Experte aus der offiziellen Liste Pflicht.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie wählen entweder den BAFA-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG.

Ihre Förderung beginnt mit einem Angebot.

Bei der Vor-Ort-Analyse besprechen wir, welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt.

Förderbedingungen: BEG-EM-Richtlinie · Steuerliche Förderung (§ 35c EStG)